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    bb.aktuell

    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.termine


    Datum


    Zahlungsschonfrist


    Steuern


    12. Januar 2026


    15. Januar 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    28. Januar 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Februar 2026


    13. Februar 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    16. Februar 2026


    19. Februar 2026


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    25. Februar 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. März 2026


    13. März 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    27. März 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. April 2026


    13. April 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    28. April 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    11. Mai 2026


    15. Mai 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. Mai 2026


    18. Mai 2026


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    27. Mai 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Juni 2026


    15. Juni 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    26. Juni 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Juli 2026


    13. Juli 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Juli 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    31. Juli 2026



    Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung


    10. August 2026


    13. August 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    17. August 2026


    20. August 2026


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    27. August 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. September 2026


    14. September 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    28. September 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    12. Oktober 2026


    15. Oktober 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    28. Oktober 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. November 2026


    13. November 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    16. November 2026


    19. November 2026


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    26. November 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Dezember 2026


    14. Dezember 2026


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    28. Dezember 2026



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

    Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

    Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

    Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

    Alle Angaben ohne Gewähr.