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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.steuer

    Steuernummer

    Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt an natürliche Personen und Unternehmen vergeben. Sie ist neben der seit 2011 eingeführten Steueridentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird, gültig. Je nach dem Standard des jeweiligen Bundeslandes kann die Steuernummer 10 oder 11 Stellen aufweisen.

    Der Nummernaufbau beginnt mit den letzten Ziffern der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer (2 bis 3 Stellen). Danach folgt der Finanzamtsbezirk innerhalb des betreffenden Finanzamtes (3 bis 4 Stellen). Die persönliche Unterscheidungsnummer (3 Stellen) und ein Prüfziffer (1 Stelle) bilden den Schluss.