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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.steuer

    Steueridentifikationsnummer

    Die Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) hat zum Ziel, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abbauen. Nicht zuletzt verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel erweiterter Kontroll- und Abgleichmöglichkeiten, die mit der bisherigen Praxis der Steuernummernvergabe in den Bundesländern nicht gewährleistet werden konnten.

    Die Steueridentifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Grundsätzlich wird die IdNr jeder in Deutschland gemeldeten natürlichen Person vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Ihre Gültigkeit währt ein Leben lang und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über den Steuerpflichtigen oder das zuständige Finanzamt.

    Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf die Quellenbesteuerung bei Kreditinstituten und den Abgleich mit Trägern der Sozialversicherung.