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    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.steuer

    Geldwerter Vorteil

    Als geldwerter Vorteil wird der Vorteil bezeichnet, der einem Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zufließt, ohne dass es sich um ein Arbeitsentgelt handelt.

    Kann ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, dann gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil.

    Auch die kostenlose Überlassung von Parkplätzen an den Arbeitnehmer gilt als geldwerte Vorteil und ist als solcher lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.03.2006, Aktenzeichen: 11 K 5680/04).

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    FG Köln 15.03.2006, 11 K 5680/04