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    bb.aktuell

    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.lexika.steuer

    Finanzamt

    Das Finanzamt ist für das gesamte Besteuerungsverfahren zuständig. Hierzu gehören die Steuerveranlagung, die Steuererhebung aber auch die Vollstreckung der Steuerschuld. Welches Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen beziehungsweise nach dem Sitz der Geschäftsleitung.

    Die Internetadresse www.finanzamt.de informiert über die einzelnen Finanzämter sowie über die zuständigen Finanzgerichte.