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    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.steuer

    Finanzamt

    Das Finanzamt ist für das gesamte Besteuerungsverfahren zuständig. Hierzu gehören die Steuerveranlagung, die Steuererhebung aber auch die Vollstreckung der Steuerschuld. Welches Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen beziehungsweise nach dem Sitz der Geschäftsleitung.

    Die Internetadresse www.finanzamt.de informiert über die einzelnen Finanzämter sowie über die zuständigen Finanzgerichte.