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    bb.aktuell

    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.lexika.recht

    Eigentumsvorbehalt

    Der Eigentumsvorbehalt hat in der Praxis große Bedeutung, weil es in vielen Fällen dem Käufer nicht möglich ist, sofort den Kaufpreis zu zahlen. In diesem Fall benötigt der Verkäufer eine Sicherung. Beim Eigentumsvorbehalt besteht diese Sicherung darin, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Sache unter der Bedingung überträgt, dass der Kaufpreis bezahlt wird. Damit bleibt der Verkäufer bis zur Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Sache. Der Käufer wird mit der Zahlung des Kaufpreises automatisch Eigentümer, ohne dass es noch einer besonderen Übertragung des Eigentums bedarf.

    Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine Zahlungsfrist gesetzt hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Verkäufer vom Käufer die Herausgabe der Kaufsache verlangen.

    Gesetzliche Grundlage: § 449 BGB