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    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
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    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
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    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
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    bb.lexika.recht

    Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

    Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Wurde die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag unwirksam.

    Achtung: Durch den Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass von den Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Der Arbeitgeber genießt keinen Kündigungsschutz. Wird der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag arbeitslos, kann das zur Folge haben, dass sein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend ruht.

    Im Aufhebungsvertrag werden u.a. folgende Regelungen getroffen:

    • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

    • Abwicklung der Vergütungs- und Gratifikationsansprüche (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) des Arbeitnehmers,

    • etwaige Zahlung einer Abfindung,

    • Abwicklung der Urlaubsansprüche,

    • Erteilung eines Arbeitszeugnisses,

    • Abwicklung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung.

    Gesetzliche Grundlage: § 623 BGB