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    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
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    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
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    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
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    bb.lexika.recht

    Überversicherung

    Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich übersteigt.

    Beispiel: Der Versicherte zieht in eine kleinere Wohnung und nimmt nur einen kleinen Teil seines bisherigen Hausrats mit. Er vergisst, seine Hausratversicherung entsprechend anzupassen. Das kostet nur unnötig Prämie, weil einen Schaden der Versicherer nur in der tatsächlichen Schadenshöhe ersetzt.

    Im Fall einer Überversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme, unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.