Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
    [ mehr ]

    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
    [ mehr ]

    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
    [ mehr ]

    bb.lexika.recht

    Ruhezeiten

    Regelmäßig enthalten Hausordnungen für Mietshäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften verbindliche Regelungen über Ruhezeiten. Im Streitfall werden aber auch von den Gerichten Ruhezeiten angenommen, wenn diese nicht ausdrücklich geregelt sind.

    Üblich sind folgende Zeiten:

    • morgendliche Ruhezeit: von 6.00 bzw. 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr

    • Mittagsruhe: von 12.00 bzw. 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    • Abendruhe: von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    • Nachtruhe: von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

    Tipp: Die Ruhezeiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sinnvoll ist es deshalb, sich bei der Gemeindeverwaltung nach der Zeit und Dauer der festgelegten Ruhezeiten zu erkundigen.