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    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
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    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
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    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
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    Pauschalreise

    Eine Pauschalreise ist ein »Paket« von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise. In Betracht kommen folgende Reisearten:

    • Beförderung von Personen (z. B. Bahn- und Busfahrten, Flüge);

    • Beherbergung unabhängig von der Art der Unterkunft (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung);

    • Vermietung von Kraftfahrzeugen;

    • jede weitere touristische Leistung wie Eintrittskarten für Konzerte und Sportveranstaltungen, Stadtführungen, Wellnessbehandlungen.

    Bei einer Pauschalreise ist ein Gesamtpreis zu zahlen, die Leistungen werden also nicht einzeln berechnet. Vertragspartner und damit auch zentraler Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter.

    Tipp: Pauschalurlauber haben weitreichende Ansprüche gegen den Reiseveranstalter, die gesetzlich verankert sind. Reisemängel müssen allerdings innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden.

    Gesetzliche Grundlage: § 651a BGB