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    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    Nordrhein-Westfalen: Alle wichtigen Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator jetzt online

    Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht: finanzamt.nrw.de/Influencer.

    Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern. Sie richtet sich sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.

    Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: »Influencer und Content-Creator sind eine wachsende und wichtige Branche. Uns geht es darum, zu informieren, aufzuklären und Partner für die Menschen zu sein, die hier ihre berufliche Zukunft aufbauen oder bereits fest etabliert sind. Mit der neuen Website bündeln wir alle steuerlichen Informationen an einer zentralen Stelle, leicht verständlich und jederzeit abrufbar.«

    Die Informationsseite enthält kompakte Texte, Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Neben den speziellen Inhalten für Influencer liefert die Website finanzamt.nrw.de auch umfassende Informationen zu allen weiteren steuerlichen Anliegen von Privatpersonen und Unternehmen.

    Die Finanzverwaltung NRW verfügt zudem über eigene Content-Creator, die regelmäßig Inhalte für die Social-Media-Kanäle der Behörde auf LinkedIn, Facebook, Instagram sowie X erstellen. Damit zeigt die Verwaltung, dass sie nicht nur informiert, sondern auch selbst die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation aktiv nutzt.

    Hintergrund

    Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke sind steuerpflichtig. Die Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt Schritt für Schritt, welche Pflichten bestehen, wie Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen.

    Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 14.8.2025

    10.09.2025 6939