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    06.05.2024

    Steuerrisiko für Senioren: DStV-Präsident wirbt für Abzugsteuer
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    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
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    Veranlagung/Tod des Ehepartners

    Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG